Corona
Gottesdienste und Gemeindeleben unter Coronabedingungen (Stand September 2021)
Bitte beachten Sie, dass sich die Corona-Regeln kurzfristig ändern können und entsprechend Lockerungen oder Verschärfungen in Kraft treten. Bei Unsicherheiten rufen Sie bitte im Pfarrbüro an.
Insgesamt gilt, dass wir grundsätzlich Teilnehmerlisten führen, die nach drei Wochen vernichtet werden. Eine Anmeldung zu den Gottesdiensten ist NICHT mehr erforderlich.
Es ist geplant, am 2.10.21 wieder mit der Kinderkirche zu beginnen. Auch das Seniorenfrühstück in Bodenstedt wird voraussichtlich im September wieder stattfinden, allerdings als Kaffeetrinken am Nachmittag.
Gottesdienste
Unter Einschränkungen dürfen wir seit geraumer Zeit wieder Gottesdienste, also auch Taufen und Hochzeiten feiern. Es darf auch wieder gemeinsam gesungen werden. Bis zum Sitzplatz muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, ebenso beim Verlassen der Kirche. Während des Gottesdienstes darf die Maske abgelegt werden. Am Eingang sind die Hände zu desinfizieren.
Auf die Feier des Abendmahls verzichten wir momentan ganz.
Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in die Kirche dürfen, liegt derzeit bei 25. Allerdings kann sich die Anzahl erhöhen, wenn mehrere Personen des gleichen Hausstandes den Gottesdienst besuchen.
Wir hoffen auch auf Lockerungen für geimpfte und genesene Personen. Bisher gibt es dazu aber noch keine Richtlinien.
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Corona-Hygiene-Regelungen gelten weiterhin (Stand 13.06.2021)
Nach wir vor gelten für unsere Gottesdienste die Corona-Hygiene-Regelungen.
Das bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen in die Kirche darf, die Mindestabstände beachtet werden müssen und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Auch die Dokumentation der Gottesdienstteilnehmer mit Anschrift und Telefonnummer muss weiterhin geführt werden.
Ab sofort ist es nicht mehr notwendig, sich vorab zum Gottesdienst anzumelden. Bitte tragen Sie sich vor dem Gottesdienst in die Listen ein.
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Keine Gottesdienste bis zum 14.02.2021 (Stand 21.01.2021)
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes im Landkreis Peine und der Mutation des Virus finden vorerst bis zum 14.02.2021 keine Gottesdienste in Bettmar, Sierße, Bodenstedt und Liedingen statt.
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Gottesdienste ab sofort mit Voranmeldung (Stand 10.11.2020)
Niemand weiß, was morgen ist, aber momentan ist das Feiern von Gottesdienst unter Einhaltung des Hygienekonzeptes erlaubt.
Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung im November aufgrund der steigenden Zahl von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sowie zur Einhaltung der diesbezüglichen landeskirchlichen Handlungsempfehlungen beschlossen, dass für den Gottesdienstbesuch vom Ewigkeitssonntag an bis auf weiteres eine Voranmeldung notwendig ist. Außerdem verzichten wir auf die Feier des Heiligen Abendmahls.
Bitte melden Sie sich unter Angabe der Adresse und einer Telefonnummer telefonisch oder per Email im Pfarramt an.
Ihre Voranmeldung erleichtert uns die Planung betreffs der Einhaltung der Abstände in den Kirchen und verhindert eine Menschenansammlung im Eingangsbereich der Kirche, da das Eintragen in die notwendigen Teilnehmerlisten wegfallen kann.
Hygienekonzept (Stand 10.11.2020)
Gottesdienste unter Coronabedingungen (Stand 27.09.2020)
Unter Einschränkungen dürfen wir seit geraumer Zeit wieder Gottesdienste, also auch Taufen und Hochzeiten feiern. Es dürfen allerdings nur 25 Personen gleichzeitig in unseren Kirchen sein (hier gibt es allerdings Ausnahmen zur Regel, wenn Gruppen gemeinsam kommen oder dem gleichen Hausstand angehören). Auch darf nicht gemeinsam gesungen werden.
Bis zum Sitzplatz muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, ebenso beim Verlassen der Kirche. Während des Gottesdienstes darf die Maske abgelegt werden. Am Eingang sind die Hände zu desinfizieren.
Auf die Feier des Abendmahls verzichten wir momentan ganz.
Für die kommenden Feiertage bitten wir dringend um vorherige Anmeldung im Pfarrbüro. Außerdem bitten wir darum, dass Sie die Plätze, die wir Ihnen zuweisen, annehmen.
Beerdigungen (Stand 27.09.2020)
Es ist immer traurig, wenn ein Mensch verstirbt. Momentan wird uns aber der Abschied noch schwerer, da wir nicht wie gewohnt mit vielen Menschen gemeinsam trauern und Abschied nehmen können.
Die momentanen Regelungen lassen nur 50 Personen auf dem Friedhof zu. In den Friedhofskapellen oder Kirchen- gebäuden dürfen nur die Angehörigen der verstorbenen Person Platz nehmen, das sind je nach Ortschaft zwischen 14 und 25 Personen. Der Mindestabstand ist zu jeder Zeit auf dem Friedhof einzuhalten. Leider darf bei einer Beerdigung und einer Trauerfeier nicht gemeinsam gesungen werden.
Taufen und kirchliche Trauungen (Stand 27.09.2020)
Taufen dürfen wieder stattfinden, hier gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf ca. 25 Personen in der Kirche. Da nicht gesungen werden darf, besteht die Möglichkeit einer eigenen Musikauswahl, die über Box und Handy eingespielt wird oder der musikalischen Gestaltung durch die Orgel und ggf. weitere MusikerInnen.
Für Trauungen gilt ähnliches. Hier ist allerdings nach genauer Absprache eine höhere Teilnehmerzahl in der Kirche möglich.