Auch in diesem Jahr bekommen die Angehörigen der Grabstellen, deren Liegefrist abläuft, ein Anschreiben, in dem wir bitten, die Abräumung zu bestätigen oder gegen Gebühr die Liegezeit zu verlängern. Die Antwort erbitten wir bis zum 31.10. Je nach Witterung werden die Gräber dann in der Zeit vom 1. November bis 1. März eingeebnet. Einebnungen zu anderen Zeiten sind nicht möglich.
Wenn Sie ein Grab vorzeitig einebnen lassen möchten, richten Sie bitte ein formloses Anschreiben mit den Daten des Grabes und dem Ort des Friedhofes an das Pfarramt. Auch hier gilt die Frist bis zum 31.10. Anträge, die uns später erreichen, können dann erst für das Folgejahr berücksichtigt werden.
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05.09.2021
Kategorie: Bodenstedt-Gemeinde