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14.10.2018 Kategorie: Bodenstedt-Gemeinde

Friedhöfe

Grabeinebnungen und Erdgräber ohne Pflegeverpflichtung

Grabeinebnungen
Auch in diesem Jahr bekommen die Angehörigen der Grabstellen, deren Liegefrist abläuft, ein Anschreiben, in dem wir bitten, die Abräumung zu bestätigen oder gegen Gebühr die Liegezeit zu verlängern. Die Antwort erbitten wir bis zum 31.10. Je nach Witterung werden die Gräber dann in der Zeit vom 1. November bis 1. März
eingeebnet. Einebnungen zu anderen Zeiten sind nicht möglich.
Wenn Sie ein Grab vorzeitig einebnen lassen möchten, richten Sie bitte ein formloses Anschreiben mit den Daten des Grabes und dem Ort des Friedhofes an das Pfarramt. Auch hier gilt die Frist bis zum 31.10. Anträge, die uns später erreichen, können dann erst für das Folgejahr berücksichtigt werden.
Erdgräber ohne Pflegeverpflichtung
Bei den Erdgräbern ohne Pflegeverpflichtung (Grüner Rasen) wird es in Zukunft keine Namensplatten mehr geben, die in den Rasen eingelassen werden. Stattdessen werden in Bodenstedt die Namen der Verstorbenen auf einem neuen Gräberfeld an einer Stele angebracht werden. Das neue Grabfeld für Erdbestattungen ohne Pflegeverpflichtung wird auf der linken Seite des Friedhofes angelegt werden.
In Köchingen und Liedingen wird es Namensplatten geben, auf denen die Namen mehrerer Verstorbener angebracht werden, so wie bei den Urnenanlagen. Um die Stele, bzw. die Namensplatte herum, besteht die Möglichkeit, Blumenschmuck abzustellen.

Beitrag von Ihrer Friedhofsverwaltung